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   BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88   

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https://dejure.org/1988,7523
BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88 (https://dejure.org/1988,7523)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1988 - 2 StR 101/88 (https://dejure.org/1988,7523)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1988 - 2 StR 101/88 (https://dejure.org/1988,7523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erörterung der Voraussetzungen des Rücktritts vom beendeten Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88
    Nahm der Angeklagte jetzt freiwillig von weiteren Schüssen Abstand, obgleich er zu diesem Zeitpunkt den (späteren) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges auch nicht für möglich hielt, so ist er mit insoweit strafbefreiender Wirkung vom Totschlagsversuch zurückgetreten (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, unbeendeter 4 und 6; BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.09.1987 - 2 StR 420/87

    Rechtsanwalt und vereidigter Dolmetscher - § 189 GVG, Voraussetzungen, unter

    Auszug aus BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88
    Nahm der Angeklagte jetzt freiwillig von weiteren Schüssen Abstand, obgleich er zu diesem Zeitpunkt den (späteren) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges auch nicht für möglich hielt, so ist er mit insoweit strafbefreiender Wirkung vom Totschlagsversuch zurückgetreten (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, unbeendeter 4 und 6; BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 01.07.1987 - 2 StR 147/87

    Beweiswürdigungspflicht zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes und grober

    Auszug aus BGH, 04.03.1988 - 2 StR 101/88
    Nahm der Angeklagte jetzt freiwillig von weiteren Schüssen Abstand, obgleich er zu diesem Zeitpunkt den (späteren) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges auch nicht für möglich hielt, so ist er mit insoweit strafbefreiender Wirkung vom Totschlagsversuch zurückgetreten (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 - Versuch, unbeendeter 4 und 6; BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
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